Entschädigung für in Elternteilzeit entlassene Vollzeitarbeitnehmer: Berechnung erfolgt auf Vollzeitbasis!

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, auch solche Mitarbeiter zu entlassen, die in der Elternteilzeit sind. In diesem Fall muss die Abfindung so berechnet werden, als wären die Mitarbeiter (noch) in Vollzeit beschäftigt (Europäischer…