Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Lautsprecherdurchsagen bei der Arbeit begründen keinen Tinnitus: Ein Möbelverkäufer (oder Supermarkt-Angestellter oder …) kann keinen Arbeitsunfall geltend machen, weil er denkt, er 'verdanke' seinen Tinnitus den Lautsprecher-Durchsagen am Arbeitsplatz (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 17 U 1169/16). Das sei aufgrund des gesunden Menschenverstandes (die Richter nannten es 'allgemeine Lebenserfahrung') selbst bei lautem Einsprechen auszuschließen. Folglich hat er auch keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitnehmer hatte angegeben, er habe einen Hörsturz erlitten, weil er während der Arbeit mehrfach über die Lautsprecheranlage ausgerufen worden sei. Das könne zwar Stress verursachen, meinten die SG-Richter, aber keinen Arbeitsunfall.
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