Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte: Warum nicht ganz ohne?
In 'agi' 06/19 berichteten wir über die Möglichkeit, die Aufwendungen für das Homeoffice als Arbeitszimmerkosten unbegrenzt steuerlich geltend zu machen. Dies funktioniert, sofern die Arbeiten im Büro der Firma und im Homeoffice gleichwertig sind…
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