Auf den Punkt gebracht — Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung

Auf den Punkt gebracht — Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung Sie als Arbeitgeber werden nicht nur lückenlos durch die Lohnsteuer-Außenprüfung des Finanzamtes kontrolliert, sondern auch durch die Deutsche Rentenversicherung. Es sind meist immer wieder die gleichen Themenfelder, die zur Beanstandung durch die Sozialversicherung führen. Ein Prüfungsschwerpunkt ist die Einhaltung von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlöhnen. Sobald diese aus Sicht der Sozialversicherung unterschritten sind, wird für den Differenzbetrag zwischen tatsächlich ausgezahltem und geschuldetem Mindestlohn Sozialversicherung nacherhoben. Sozialversicherungsbeiträge fallen nämlich im Gegensatz zur Lohnsteuer schon dann an, wenn der Arbeitgeber eine Vergütung schuldet. Ganz konkret bedeutet dies, dass für geschuldeten Arbeitslohn auch dann Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, wenn diese nicht zur Auszahlung kamen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer eine zu geringe Lohnfortzahlung im Urlaubs- oder Krankheitsfall erhalten hat.