Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte: Der doppelte Vorteil

Eigentlich sind die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers steuerlich nicht abzugsfähig. Das ändert sich, sofern für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte. Dann sind immerhin maximal 1.250 € p. a. drin.…