Hinterbliebenenversorgung darf nicht pauschal eine 10-jährige Mindestehedauer voraussetzen

Die schriftlichen Arbeitsverträge, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern zur Unterschrift vorlegen, sind in aller Regel 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' (AGB). Nach § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind AGB vorformulierte…