Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Mindestlohn: Auch ausländische Unternehmen müssen den zahlen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass auch ausländischen Arbeitnehmern der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn zusteht, wenn sie in der Bundesreplik arbeiten, jedoch im Ausland angestellt sind. In dem konkreten Fall ging es um eine polnische Spedition, die sich weigerte, den deutschen Mindestlohn zu zahlen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg urteilte aber, der polnische Arbeitgeber sei für die Zeit dazu verpflichtet, in der seine Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten. Das gelte auch dann, wenn die Tätigkeit nur kurze Zeit dauere, wie es bei Fernfahrern aus dem Ausland der Fall sei (FG Berlin-Brandenburg, Az. 1 K 1161/17 u. a.) Kündigung: 500 Euro privat per Diensttelefon verplaudert heißt fristlos. Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Diensttelefon zur Verfügung gestellt und dafür mit ihm per Unterschrift vereinbart, dass private Telefonate von diesem Apparat aus nicht geführt werden dürfen, so ist das Arbeitsverhältnis in Gefahr, wenn dieser Absprache zuwider privat damit telefoniert wird (hier vornehmlich im Ausland). Und dies sogar fristlos, falls sich die durch die Privatnutzung hervorgerufenen Kosten auf 500 Euro belaufen (Hessisches LAG, Az. 17 Sa 887/12).