„Auch Kleinvieh macht Mist?“ — nicht bei einer Kündigung

Sie wollen einen Mitarbeiter kündigen, der zwar keine 'großen Klöpse' bringt, aber halt viele kleine? Wird schwierig! Denn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße ist unwirksam (Landesarbeitsgericht/LAG Köln, Az.: 6 Sa…