Keine Kündigung wegen erneuter Heirat

Keine Kündigung wegen erneuter Heirat Der laut Lohnsteuerkarte katholische Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht deswegen gekündigt werden, weil er sich nach einer zivilen Scheidung wieder verheiratet hat (BAG vom 20.2.2019 – 2 AZR 746/14). Ein katholisches Krankenhaus dürfe seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstelle. Bei einer medizinischen Behandlung aber ist es gleichgültig, ob der behandelnde Arzt katholisch, evangelisch, jüdischen oder muslimischen Glaubens ist. Wer (s)einen katholischen Arbeitnehmer wegen der Wiederheirat kündigt, diskriminiert ihn gegenüber den andersgläubigen Angestellten.