Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Kündigung:Als „arbeitsscheu“ lässt sich der Chef nur selten ungeahndet titulieren. Wer einen Firmeninhaber als „arbeitsscheu“ beleidigt, der muss damit rechnen, dass dieser dann plötzlich ziemlich 'arbeitsam' wird und eine fristlose Kündigung ausspricht. So entschieden vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines Mitarbeiters, der diese Aussage sogar in einem Brief an seinen Chef formuliert hatte. Dass der Chef bereits über 70 Jahre alt war und gerade mal 20 Stunden wöchentlich vorbeischaute, diente dem Mitarbeiter als Beleg für seine Aussage. Das Gericht sah darin keine Meinungsäußerung, sondern eine grobe Beleidigung. Und dies auch unter der Berücksichtigung, dass es sich bei dem Beleidigten um den Schwiegervater des polternden Angestellten handelte (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 275/16).
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