Wie sehr ausgezogen oder schräg angezogen dürfen Mitarbeiter sein?
Grundsätzlich gelten die Persönlichkeitsrechte (Artikel 2 des Grundgesetzes/GG) auch für Ihre Mitarbeiter. Damit haben sie das Recht auf freie Entfaltung. Sie als Arbeitgeber dürfen diese Rechte nicht einschränken, es sei denn, die Besonderheit des…
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