Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Unfallversicherung Wenn der Kollege betrunken am Steuer sitzt – und keinen Führerschein hat – aber fährt. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet auch für vorsätzlich oder grob fahrlässig von Arbeitnehmern verursachte Unfälle, hat allerdings gegen den Betreffenden einen Schadenersatzanspruch bis zu der Höhe, die zivilrechtlich zu leisten wäre. Dies gilt auch für den Fall, dass der schwer verletzte Mitarbeiter als Beifahrer neben einem Kollegen saß, der betrunken war (hier wurden „1,13 Promille“ gemessen) und nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte. Nach etwa 40 Kilometern kam der Fahrer auf der Autobahn mit 140 km/h von der Straße ab, und der Wagen überschlug sich viermal. Der Fahrer wurde vom Gericht als nicht volltrunken angesehen, was den Versicherungsschutz gegebenenfalls ausgeschlossen hätte (OLG Naumburg, Az. 12 U 79/14).