Kündigungs-Trick verhilft nicht zu einem Jahr mehr Urlaubsabgeltung
Sie wissen, dass Urlaubsansprüche normalerweise am Jahresende verfallen. Sie wissen auch, dass die meisten Firmen eine Regelung haben, dass nicht genommene Urlaubstage ins neue Jahr mit herübergenommen werden dürfen, aber bis zum 31.3. genommen oder zumindest angefangen sein müssen. Kündigt ein Mitarbeiter, dann darf er in solchen Fällen ...
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