Arbeitsbescheinigung: Kein Zwang zur Aushändigung des Originals an Arbeitnehmer

Als Arbeitgeber müssen Sie auf Verlangen des Arbeitnehmers ihm auf sein Verlangen alle Tatsachen bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können. Die Verpflichtung zu dieser…