Elternzeit: Verlängerung für das dritte Lebensjahr des Kindes muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden

Wer ein Kind bekommt, der kann – als Mutter wie als Vater – das Arbeitsverhältnis für die Zeit, bis das zu betreuende Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat, ruhen lassen. Der Anspruch auf diese Elternzeit ist gesetzlich geregelt. Der…