Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Kündigung Ist eine Kraft schwach, so ist sie schwach — egal, ob schwarz oder weiß. Ein Mitarbeiter einer Beratungsfirma, der eine sechsmonatige Probezeit als Beratungsangestellter absolviert, kann sich nicht gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit wehren, wenn der Arbeitgeber „Mängel im Leistungsbereich“ feststellt; insbesondere im Tempo seiner Arbeit. Der Mann, der aus Nigeria stammt, sah sich wegen seiner Hautfarbe diskriminiert, so dass er gegen die Kündigung vorging. Sein Arbeitsvertrag sei wegen seiner ethnischen Herkunft nicht verlängert worden. Außerdem gab es einen Vorfall, bei dem seine Bitte an eine vorgesetzte Kollegin um Hilfe bei der Bedienung eines Faxgerätes von der mit den Worten abgelehnt worden war, sie mache „keine Negerarbeit“. Diese Äußerung sei zwar „erkennbar unangemessen“, könne aber „unter Berücksichtigung der angeführten Leistungsdefizite“ nicht in einen direkten Zusammenhang mit dem Kündigungsmotiv gebracht werden (LAG Hamm, 11 Sa 505/18).