Auch halbprivates Laubaufsammeln oder Schneeschippen ist nicht unfallversichert

Bleiben wir mal beim Wetter: Verunfallt eine Reinigungskraft, wenn sie Herbstlaub aufkehrt, ohne dazu ausdrücklich verpflichtet zu sein, dann ist diese Tätigkeit nicht unfallversichert, und zwar noch nicht einmal dann, wenn man die Tätigkeit als…