Als man noch zu Fußballspielen fahren durfte
Besteht gegen einen Einkaufsleiter aufgrund anonymer Meldungen von sogenannten 'Whistleblowern' der Verdacht, er habe in erheblicher Weise gegen interne Compliance-Regeln verstoßen, so kann das für ihn ungemütlich werden. Solche Compliance-Vereinbarungen legen in aller Regel fest, dass niemand aktiv bestechen darf und sich auch nicht (passiv) ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteurin
Chefredakteur