Für Ihre Auszubildenden ist auch der Besuch der Berufsschule nur dann maskenfrei, wenn der Azubi ein aussagekräftiges (!) Attest vorlegt, weshalb er von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreit werden soll. Legt der Azubi kein hinreichend aussagekräftiges Attest vor, kann er, falls er sich weigert, die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung ...
Dr. Claudia Ossola-Haring
19.01.2021