Coty-Schatten schon in Sicht oder noch Ruhe im Auge des Sturms?
Als ein Zurückdrehen der „Vertriebsuhren auf Beinahe-Null“ betitelten wir in der vergangenen 'mi'-Ausgabe den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall des Kosmetikkonzerns Coty gegen eine deutsche Parfümerie. Das Urteil, das einem Hersteller unter Bedingungen erlaubt, autorisierten Vertriebspartnern den Verkauf ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur