Vorsicht (Abmahn-)Falle! Onlinehandel 2022

Vorsicht (Abmahn-)Falle! Onlinehandel 2022„Muss die Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten, und was ist mit der Faxnummer? Und wie sieht es eigentlich mit dem Impressum aus?“ — Lästige Nebensächlichkeiten, für die Sie aktuell keine Zeit haben? Das ist ungünstig und kann für Sie teuer werden: Seit 2014 hatten Onlinehändler ihre Ruhe, was Änderungen bei der Widerrufsbelehrung betraf. Nun hat sich zum Stichtag 28.5.2022 (Samstag) wieder einiges geändert: Wie bereits 2014 traten quasi über Nacht Änderungen in Kraft, hinzu kommen zahlreiche weitere Informationspflichten im Onlinehandel, deren korrekte Umsetzung sich im Internet durch Dritte leicht überprüfen lässt. Welche Änderungen Sie seit dem 28.5.2022 unbedingt umgesetzt haben müssen, hat der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb in einem Leitfaden zusammengefasst. Die Übersicht können Sie unter dem Stichwort 'Änderung Widerrufsbelehrung/22 Onlinehandel 2022' per E-Mail an parfuemerie@markt-intern.de abrufen. 'Wirtschaft im Wettbewerb e.V.' (1. Vorsitzender ist 'markt intern'-Herausgeber Olaf Weber) bietet 'mi'-Abonnenten individuelle Beratung ab 80 € (zzgl. USt.) im Jahr. Informationen unter Telefon: 0211 6799408 oder www.wirtschaft-im-wettbewerb.de.