Versandkosten von Retouren — wer trägt sie?

Versandkosten von Retouren — wer trägt sie? Sie sind mit Düften oder Kosmetikartikeln im Versandgeschäft an Endverbraucher aktiv, ob über einen eigenen Web-Shop oder diverse Marktplätze? Dann gelten für Sie natürlich die gleichen Regeln zum 14-tägigen Rückgaberecht wie für alle anderen E-Commerce-Händler. Aber müssen Sie auch zwangsläufig die Kosten der Rücksendung tragen? Nicht unbedingt. Zwar gilt es gemäß der leider allzu üblich gewordenen Online-Vertriebs-Codizes als kundenfreundlich, die Retouren einzuplanen und die Käufer entsprechend nicht damit zu belasten, aber das ist keinesfalls ein Muss. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten, wie Dr. Viola Huber vom Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb erklärt.

Rücksendekosten: Worüber müssen Fachhändler unterrichten?

Chef-Tipp von Dr. Viola Huber, Geschäftsführerin Wirtschaft im Wettbewerb e. V.

„Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn der Unternehmer ihn vorab darüber informiert (Widerrufsbelehrung). Auch eine Kostenregelung für Speditionskosten entspricht der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Auferlegung von Rücksendekosten. Eine ausdrückliche Vereinbarung der bisherigen '40-Euro-Klausel' ist nicht mehr erforderlich. Der Händler kann die Rücksendekosten freiwillig übernehmen, was vermutlich viele Großanbieter machen werden. Der Verkäufer muss nur die Standardkosten für das Versenden der Ware zum Kunden tragen, zusätzliche Kosten, z. B. für Expresslieferung, müssen nicht erstattet werden.“