Müller vor Sieg im Kopftuchstreit

Müller vor Sieg im Kopftuchstreit Ein betriebliches Kopftuchverbot stellt „keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung“ dar, meint der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof zur Kleiderordnung bei Drogeriemarkt Müller/Ulm. Das Tragen kleiner politischer, religiöser oder weltanschaulicher Zeichen stünde der Neutralität jedoch nicht entgegen. Damit stehen die Chancen für Müller auf einen höchstrichterlichen Sieg nicht schlecht, denn meist folgt der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen.