Öffnung an Advents-Sonntagen in NRW gekippt

Öffnung an Advents-Sonntagen in NRW gekippt Anders als in der Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen vorgesehen müssen an den Adventssonntagen Geschäfte in NRW geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster gab einem entsprechenden Eilantrag der Gewerkschaft ver.di statt. Die damit außer Vollzug gesetzte Regelung sah vor, dass zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang Geschäfte ausnahmsweise an Adventssonntagen öffnen dürfen. Das OVG kam indes zu der Auffassung, die Regelung sei aller Voraussicht nach rechtswidrig. Es bestünden erhebliche Zweifel, dass die Sonntagsöffnung das Infektionsrisiko eindämmen könne. Der Beschluss ist unanfechtbar. Zweifel auch an den anderen Maßnahmen sind erlaubt (s. S. 1).