Geiwitz erleidet Schlappe

Geiwitz erleidet Schlappe Die Drogeriemarkt-Kette Schlecker konnte nicht nachweisen, dass ihr durch den Informationsaustausch der Lieferanten ein Schaden entstanden ist, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt und weist damit die Klage des damaligen Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz gegen Procter & Gamble, Henkel und weitere Hersteller auf 212 Mio. Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen zurück. Bereits im August 2018 hatte das Landgericht Frankfurt die Klage gegen die ehemaligen Mitglieder im 'KWR-Arbeitskreis' des Markenverbandes zurückgewiesen. Gleichwohl kündigte Geiwitz gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof an.