Medical Beauty Lounge

Medical Beauty Lounge Das LG Frankfurt am Main entschied in einem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil (28.5.2019, Az. 3–06 O 102/18), dass Begriffe wie 'medical beauty lounge', 'medizinische Therapie' oder 'Medizinkosmetikerinnen' in der Werbung für ein Kosmetik-Institut „den unzutreffenden Eindruck erwecken, es könnten dort medizinische Leistungen erbracht werden“. Die Gefahren, in wettbewerbsrechtliche Verwicklungen zu geraten, werden damit für Kosmetik-Institute und auch für Parfümerien in Zukunft nicht geringer werden.