Brexit-Falle für Limiteds

Brexit-Falle für Limiteds Einst war die Ltd. als 'Ein-Euro-GmbH' die gepriesene Umschiffung des Mindeststammkapitals für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist die Freude für solche Gesellschaften nach britischem Recht vorbei. Limiteds, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben, verlieren infolge des EU-Austritts von Großbritannien und Nordirland ihre Niederlassungsfreiheit und Haftungsbeschränkung in Deutschland – bei einem harten Brexit bereits am 29. März 2019! Haftungsbeschränkung bietet dann die 'echte' GmbH. Prominentes Beispiel ist die (Drogerie) Müller Großhandels Ltd./Ulm.