DSGVO — Datenschutz und Telefon

DSGVO — Datenschutz und Telefon Die Fallstricke des Datenschutzes sind vielfältig, auch bei folgendem Fall. Ihre Kunden hinterlassen als Kontakt unter anderem eine Telefonnummer. Nun möchten Sie einen Kunden anrufen, weil ein bestelltes Produkt eingetroffen ist. Sie erwischen aber nicht ihn selbst am Telefon. Dürfen Sie die entsprechende Information an eine dritte Person, etwa Familienmitglied, Mitarbeiter, Kollege, geben?, ist eine oft gestellte Frage. 'mi' antwortet: „Der Datenschutz soll nichts unmöglich machen, was Kundenservice ohne Missbrauchsgefahr bringt. Wir empfehlen hier die Lektüre der branchenübergreifenden 'markt intern'-Jahresschlussausgabe, die Sie zum Ende des vergangenen Jahres erhalten haben, Stichwort 'DSGVO – im Vordergrund steht der Kundenservice'. Wenn Ihnen jemand seine Telefonnummer gibt, um ihn über die mögliche Abholung eines Produktes zu informieren, dann dürfen Sie diesen Kommunikationsweg auch nutzen. Sie sollten sich nur vergewissern, dass es der richtige Anschluss ist. Der Rest ist ganz normaler Kundenumgang. Der ist in diesem Fall viel wichtiger als der Datenschutz.“