Lidl, Hofer/Aldi, Spar und Co.: Verkauf von innenstadtrelevanten Sortimenten stoppen — sofort
Dieser aktuellen Forderung unserer Leser aus Österreich schließen wir uns an. Anlass: Das Inkrafttreten der COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung. Sie gilt bis zum Ablauf des 6. Dezember 2020. Schuh-, Sport-, Mode- und etliche weitere Fachgeschäfte müssen geschlossen bleiben. Die Folgen betreffen Familienbetriebe in Österreich bei uns und der Schweiz. Das Problem für Fachgeschäfte in der Alpenrepublik spürten Sie im Frühjahr: Sogenannte Lebensmittel-Läden dürfen geöffnet bleiben. Warum sogenannte? Hofer, Teil der Unternehmensgruppe Aldi Süd, Lidl und Spar verkaufen nicht nur Lebens- und Nahrungsmittel. Ihr Anteil an innenstadtrelevanten Sortimenten wird wöchentlich in Prospekten sichtbar. Hofer trommelt im aktuellen Prospekt für Outdoor-Schuhe, Ski-Handschuhe, Nordic-Touren-Jacken und -Handschuhe, Ergometer, Rudergerät, Kinderlenkbob. Spar bewirbt Fußbett-Pantoffeln, Rucksäcke, Morgenmäntel, Spielzeugartikel (u. a. eine Carrera-Autorennbahn), Geschirr. Lidl stellt Armband- und Wanduhren, Gürtel, Poloshirts, Hosen, Leggings, Feinstrumpfhosen, Kleider, Handstaubsauger, Kreissägen, Blumen, Pyjamas, Matratzen, Socken, Spielzeug- und Büroartikel werbewirksam heraus.
Dürfen Hofer, Lidl und Spar Schuhe, Sportartikel usw. verkaufen? Blicken wir in das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich vom 15. November 2020. Dort heißt es unter Kundenbereiche in § 5 (1): „Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von 1. Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, 2. Dienstleistungen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen oder 3. Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen ist untersagt. Abs. 1 gilt nicht für Lebensmittel-Handel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittel-Produzenten) und bäuerliche Direktvermarkter […] 4. Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln.“
Hofer, Lidl und Spar zählen sich selbst zu den Lebensmittel-Händlern. Was dürfen die verkaufen? In der Notmaßnahmen-Verordnung heißt es hierzu: „Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist unter folgenden Voraussetzungen und Auflagen zulässig (2): Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem typischen Warensortiment der in Abs. 4 genannten Betriebsstätten des Handels entsprechen.“
Großflächenbetreiber wie Hofer, Lidl und Spar sind auch in Österreich übermächtig. Einen Tag vor Inkrafttreten der Verordnung ermächtigten sie sich selbst für das, was sie tun. Auszug aus einer 'mi' vorliegenden Erklärung der SPAR Österreich-Gruppe, Lidl Österreich sowie Hofer vom 16. November 2020: „Während des Lockdowns besteht für diverse Handelsgeschäfte ein Betretungsverbot. Für Lebensmittel-Händler besteht jedoch ein Öffnungsgebot und ein Versorgungsauftrag. Dies bedeutet u. a., dass alle Sortimente, die dem typischen Warensortiment aller Betriebsformen im österreichischen Lebensmittel-Handel entsprechen, auch weiterhin verkauft werden dürfen. Eine Beschränkung der bei INTERSPAR, HOFER und Lidl Österreich seit Jahrzehnten üblichen Sortimente wäre gesetz- und verfassungswidrig.“
Die Ermächtigung zum Verkauf von innenstadtrelevanten Sortimenten gipfelt in dieser Argumentation der Gruppe: „In der aktuell herausfordernden Situation die bereits reduzierten Einkaufsmöglichkeiten noch weiter zu beschränken, wäre auch nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden. Zur Grundversorgung der Bevölkerung werden diese Sortimente daher auch während des Lockdowns weiterhin verkauft.“
Möglichen Überprüfungen vorbeugend schwenkt die Gruppe mit der juristischen Keule: „Eine Sortimentsbeschränkung im Lebensmittel-Handel wäre gesetzeswidrig, weil der Gesundheitsminister laut COVID-19-Maßnahmengesetz zwar eine Schließung von Geschäften verordnen kann. Er hat jedoch keine Ermächtigung, bei denen, die geöffnet haben, eine Sortimentsbeschränkung vorzunehmen. Eine Sortimentsbeschränkung im Lebensmittelhandel wäre verfassungswidrig, weil dies eine wettbewerbsrechtliche Maßnahme und eine Wettbewerbsbeschränkung wäre.“
Unfassbar, aber die Gruppe setzt noch eins drauf. Wer sind die Bösen? „In der aktuellen Situation sollte aus Sicht von SPAR, Lidl Österreich und HOFER alles getan werden, um ein Monopol von ausländischen Internet-Giganten zu verhindern. Sie bezahlen im Gegensatz zu den heimischen Lebensmittel-Händlern nur sehr geringe Steuern in Österreich.“
In Österreich, hierzulande und in der Schweiz sind in den letzten Jahrzehnten zigtausende Familienbetriebe leise gestorben. Gleichzeitig ist die Zahl der Filialen von sogenannten Lebensmittel-Händlern im DACH-Raum in die Höhe geschnellt. Und die Bundesregierungen in Österreich und hierzulande schauen zu bzw. beschleunigen diese Entwicklung? Wir bewerten die Zwangsschließung von spezialisierten Fachgeschäften in Österreich, während der Verkauf von innenstadtrelevanten Sortimenten Hofer und Co. erlaubt wird, als wettbewerbsrechtliche Ungerechtigkeit. Hierbei berufen wir uns auf die Rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz/Wien. Darin heißt es: „Angesichts der weitgehenden Betretungsverbote gemäß § 5 Abs. 1 gilt für Mischbetriebe, dass diese nur solche Waren anbieten dürfen, die dem typischen Warensortiment der in Abs. 4 genannten Betriebsstätten entsprechen. Dadurch soll eine unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden. So dürfen etwa in Mischbetrieben, die unter die Z 2 (Lebensmittelhandel) fallen, nur Waren im Sinne des Abs. 4 (d. h. etwa zum Erwerb von Lebensmitteln, Sanitärartikeln, Tierfutter) angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte.“
Wir haben Bundeskanzler Sebastian Kurz am 16. November 2020 auf die ungerechte Behandlung von Familienbetrieben hingewiesen und ihm konkrete Fragen gestellt. Seit dem 19. November 2020 liegen unsere Fragen zudem dem österreichischen Minister für Soziales und Gesundheit, Rudolf Anschober, vor. Wir weisen die österreichische Bundesregierung auf ihre Verordnung hin. Wir sehen im Verkauf von innenstadtrelevanten Sortimenten durch Hofer, Lidl und Spar keine gesetzliche Grundlage.
Durch unsere Fragen wollen wir zudem erreichen, dass die zuständigen Politiker erkennen: Hofer, Aldi, Lidl, Spar und Co. greifen mit ihrem ganzjährigen Anteil an innenstadtrelevanten Sortimenten dem Fachhandel in massiver Weise in die Kassen. Deren Beitrag zur Wegwerfgesellschaft sollte auch von Verbrauchern, Umweltaktivisten sowie weiteren Lobbyisten, die sich um Verbraucherschutz stets medial weit aus dem Fenster hängen, lauter als bisher thematisiert werden. Zudem muss den Verantwortlichen auch hierzulande endlich ein Licht aufgehen. Ein Zusammenhang von zunehmenden Leerständen in den Innenstädten und dem innenstadtrelevanten Sortiment von Aldi und Co. darf nicht länger verschwiegen werden. Dass im Frühjahr hierzulande Aldi und Co. Kinderschuhe verkauften, während Ihnen dies verboten wurde, ist genauso skandalös wie die aktuellen Praktiken von Hofer, Spar und Lidl in Österreich.
Es geht auch anders. Marcel Haraszti, Vorsitzender Billa Merkur Österreich und Vorstand Rewe International AG,erklärt: „Wir haben hier einen ganz klaren Standpunkt: Wir wollen nicht auf dem Rücken der Händler, die jetzt im zweiten Lockdown wieder schließen müssen, Umsätze machen. Daher werden wir selbstverständlich nur die für den Lebensmittelhandel typischen Warengruppen anbieten. Zusammenstehen im Handel ist jetzt eine Frage kaufmännischen Anstands. Wir fordern auch unsere Kollegen im Lebensmittelhandel auf, diesen Weg mitzugehen.“
'mi'-Fazit: Wir setzen uns für alle Familienbetriebe ein, die von den wettbewerbsrechtlichen Ungleichbehandlungen existenziell betroffen sind. Zudem sorgen wir durch unsere Fragenkataloge an Politiker dafür, dass diesen bewusst wird, welche langfristigen Folgeschäden die Discounter mit ihren Aktionsartikeln für Familienbetriebe anrichten.
Chefredakteurin