KKH sabotiert Wiederversorgung

„Die Krankenkassen – und so auch die KKH – unterliegen der Verpflichtung, mit Versichertengeldern wirtschaftlich umzugehen: Der Umfang des Leistungsanspruchs ergibt sich aus § 12 Abs. 1 SGB V. Danach müssen die Leistungen ausreichend,…