Gesichtsvisier erfüllt Maskenpflicht nicht

Gesichtsvisier erfüllt Maskenpflicht nicht Schlechte Nachrichten für alle Leser aus Rheinland-Pfalz: Laut dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist ein Face-Shield (H 10/20) keine Mund-Nase-Bedeckung im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung, da es ausgestoßene Flüssigkeiten deutlich schlechter zurückhalte (Az.: 5 I 757/20).