ABI = Abzocke mit Bürger-Informationen?

ABI = Abzocke mit Bürger-Informationen?„Im Anhang übermitteln wir Ihnen die uns vorliegenden Unterlagen mit der ABI Aktuelle Bürger Infomedien GmbH aus der Schweiz mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung. Wir haben keinen Auftrag erteilt. Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, wie wir uns gegenüber der Firma verhalten können“, setzt uns 1a-Hörakustiker Schier Optik/Saalfeld ins Bild einer unerfreulichen Belästigung. 'markt intern'-Recherchen ergeben, dass zum Geschäftsgebaren der ABI Aktuelle Bürger Infomedien/CH-Feusisberg/Schindellegi von mehreren Seiten gewarnt wird, u. a. auch auf der Website www.verbraucherschutz.de. Das Vorgehen der Schweizer beschreibt beispielsweise die SI Rechtsanwaltsgesellschaft/Berlin (www.si-recht.de) wie folgt: „Um an Kunden für eine Anzeigenschaltung zu gelangen, versendet die Aktuelle Bürger Infomedien GmbH Formulare an Gewerbetreibende und Freiberufler. Diese sind mit 'abi' und 'Anzeigenauftrag' überschrieben und enthalten deutlich sichtbar die Textvorlage zu einer Anzeige. Daneben enthält das Formular viel kleingedruckten Fließtext. Laut dem Formular geht es um eine Bürgerinfo-Faltbroschüre, die in einer bestimmten Postleitzahlenzone mit einer Auflagenstärke von mindestens 4.000 Stück an Haushalte verteilt werden soll. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit soll die Bürgerinfo-Faltbroschüre im halbjährlichen Rhythmus viermal verteilt werden. (…)“ Später ist die Rede von Erste-Hilfe-Wandkästen, die im Rahmen der Aktion kostenlos an ausgesuchte Kindergärten in der Region des Anzeigeschalters ausgegeben werden und bei der Erstversorgung unserer Kleinsten helfen. Der Hinweis darauf auch in der Rechnung erscheint uns wie eine moralische Erpressung, die Geldforderung zu begleichen, weil sonst die armen Kinder auch keine Erste-Hilfe-Kästen bekommen. Bestehen Sie den Schweizern gegenüber auf dem Nachweis der Beauftragung einer Leistung durch Sie oder Ihr Unternehmen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter bei dieser Gelegenheit auch noch einmal grundsätzlich, angebliche Korrekturabzüge nicht vorschnell korrigiert zurückzusenden, da sie damit erst einen Anzeigenauftrag erteilen.