Spitzenverbände für Miet-Reduzierungen

Spitzenverbände für Miet-Reduzierungen Der befristete Ausschluss des Kündigungsrechts bei COVID-19-bedingter Zahlungsunfähigkeit des Mieters soll nicht über den 30. Juni 2020 hinaus ausgedehnt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung