Probehören erlaubt
Probehören erlaubt Mit dieser Überschrift ist ein Leserbrief in der Dezember-Ausgabe des Magazins test überschrieben. Im November hatte sich die Stiftung Warentest Hörakustikern gewidmet (H 22/19). Tenor: „Viele Träger von Hörgeräten sind unzufrieden.“Siegfried Ullmann aus dem rheinischen Alfter sorgt im Nachgang für die folgende Aufklärung: „Viele Schwerhörige wissen nicht, dass sie nur dann ein Hörgerät kaufen müssen, wenn sie damit zufrieden sind. Sie können ausprobierte Geräte jederzeit zurückgeben und zu einem anderen Akustiker gehen. Das gilt auch für Ohrstücke. Ich habe das zweimal gemacht, bis ich eine Akustikerin fand, die geduldig rund ein Jahr lang zwei Geräte so einstellte, dass sie für beide Ohren ein besseres Hören ermöglichten.“ Auf der einen Seite eine schöne Ehrenrettung für den Berufsstand, auf der anderen aber auch möglicherweise eine Bürde für Ihren nächsten Abschluss, wenn die Geduld der genannten Akustikerin eine entsprechende Erwartungshaltung Ihres Kunden an Sie auslöst.
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Als Orientierungshilfe für Hörakustiker und Hersteller führte 'markt intern' 2017 erstmals eine Leistungsspiegel-Umfragen auch unter Hörakustikern durch, die ihre Lieferanten nach unterschiedlichen Kriterien bewerten.
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