GKV-Wahltarife rechtswidrig

GKV-Wahltarife rechtswidrig Das Bundessozialgericht hat sämtliche von der AOK Rheinland/Hamburg/Düsseldorf als Wahltarife angebotenen Zusatzversicherungen für unzulässig er-klärt (Urt. v. 30. Juli 2019, Az.: B 1 KR 34/18 R). Geklagt hatte die