Schützenfest-Werbung
„Während des Schützenfestes“ will ein fränkischer Augenoptiker seinen Kunden besondere Angebote unterbreiten. Die Wettbewerbsrechtsexperten des WiW Wirtschaft im Wettbewerb/Düsseldorf empfehlen, den genauen Zeitraum anzugeben, da es auch Menschen geben wird, die den Termin nicht kennen.
Dipl.-Wirtschaftsjurist Marko Schucht
Chefredakteur
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Ass. jur. Carsten Schmitt
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