Zumeist keine 15-km-Beschränkung für Augenoptiker-Besuch
„Inzwischen gilt in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland ein 15 km Radius, den man nur mit triftigen Gründen wie Arztbesuch usw. verlassen darf. Zählt das Aufsuchen eines Augenoptikerbetriebes zu den triftigen Gründen? Würde ein fester Termin dazu führen, dass die Fahrt zum Augenoptiker ein triftiger Grund ist?“, ...
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