Patientenvertreter und ZVA kritisieren zu niedrige Festbeträge
Gesundheitsexperten von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, der Linken und der AfD fordern eine Ausweitung des Leistungsanspruchs auf Sehhilfen. Zwar unterscheiden sich die Anträge der Bundestagsfraktionen hinsichtlich ihrer konkreten Forderungen, ihnen allen ist aber gemein, dass im Ergebnis ein Mehr an Sehhilfen zu Lasten der Krankenkassen geliefert werden würde. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 4. November erklärte Dr. Jan Wetzel, Geschäftsführer des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)/Düsseldorf, dass dies zu den bestehenden Festbeträgen nicht möglich sei. Dienstleistungen wie Beratungen und Messungen seien im Entwurf der Festbeträge, den der GKV-Spitzenverband unlängst vorlegte, nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden. Unterstützung erfuhr der ZVA von Seiten der Patientenvertretung: „Die sind nämlich momentan wirklich nicht auskömmlich“, stimmte Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)/Berlin zu.
Chefredakteur
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