Geschenktes Glas als nicht abmahnbarer Rabatt
Wenn das Wort 'geschenkt' in einer Werbeaussage steht, schrillen bei wettbewerbsrechtlich sensibilisierten Augenoptikern gleich die Alarmglocken. So ging es auch Männing Hören Sehen Erleben/Wülfrath, als der Inhaber von einem Mitbewerber folgende Werbung erhielt: „1. Glas geschenkt. Mit diesem Gutschein erhalten Sie oder eine Person Ihrer ...