Hallmann-Werbung auf dem juristischen Prüfstand
Nach dem erfolgreichen juristischen Vorgehen des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb (WiW)/Düsseldorf gegen die Anpreisung „Brillengläser geschenkt!“ von Optik Hallmann/Flensburg wirkt die neuerliche Werbung „Brillenfassung geschenkt!“ auf viele Mitbewerber wie ein ausgestreckter Mittelfinger. „Auch wenn dies auf den ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur
Chefredakteur