Bundesregierung änderte heimlich Bedingungen für Corona-Hilfen
Mit der 'Bazooka' wollten die Bundesminister Peter Altmaier und Olaf Scholz die Bundesmittel verteilen – doch nun gibt es weniger Überbrückungshilfe als vollmundig angekündigt. Die beiden 'Experten' hatten das EU-Beihilferecht leider nicht bedacht, weshalb seit Anfang Dezember unter Punkt 4.16 im Kleingedruckten zum Übergangsgeld II steht, die Überbrückungshilfe sei ein „Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens“. Ein Unternehmen muss also einen Verlust gemacht haben, um die Überbrückungshilfe zu erhalten. Altmaier und Scholz hatten stets den Eindruck erweckt, als sei nur der gesunkene Umsatz die Bemessungsgröße für eine Hilfe. Zudem könnten sich die Änderungen für viele Betroffene nachträglich als teuer erweisen: „Wird im Nachhinein bekannt, dass die entsprechenden beihilferechtlichen Bedingungen nicht erfüllt waren, erfolgt eine Korrektur im Rahmen der Schlussabrechnung“, heißt es zu den Änderungen. Es könnten also deftige Rückzahlungen fällig werden. Besonders für kleinere Unternehmen ärgerlich: Nach den neuen Regeln können bei den Überbrückungshilfen für kleine Unternehmen nur noch 90 % der ungedeckten Fixkosten gefördert werden, zuvor habe es lediglich eine Grenze von 70 % für mittlere Unternehmen gegeben. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es, man habe die Antragsbedingungen nicht klammheimlich geändert, sondern man passe ständig alle Punkte an – immer an den jeweils geltenden Beihilferahmen. Warum sind von den zur Verfügung stehenden 15 Mrd. € erst 1,2 Mrd. € ausgezahlt worden? Kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe kündigte Altmaier Nachbesserungen in den besonders kritisierten Bereichen an. Fachlich kompetente Arbeit sieht u. E. anders aus!
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