BVDAK überarbeitet Positionspapier
Der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) legt eine überarbeitete Version seines Positionspapiers vor. An der Präambel hat sich nichts geändert: „Die kaufmännischen Grundprinzipien und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der bestmöglichen Versorgung der Patienten nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches und einer wirtschaftlichen Betriebsführung von den Apotheken sind zu beachten und von der Politik und den Kostenträgern dauerhaft zu sichern.“ Die Grundpfeiler der vorstehend beschriebenen Doppelrolle sieht der BVDAK u. a. in der freien Apotheken- und Arztwahl für den Patienten dem Erhalt der Apothekenpflicht für Arzneimittel und der pharmazeutischen Unabhängigkeit und der Beibehaltung des Fremdbesitzverbotes und des eingeschränkten Mehrbesitzes. Aktuell ist besonders erwähnenswert: Kein Preiswettbewerb auf Ebene der preisgebundenen Arzneimittel. Der 1. Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann stellt nun heraus: „Der BVDAK tritt dafür ein, dass Apotheken künftig selbständig und nach entsprechender Weiterbildung Grippeimpfungen durchführen dürfen. Zur Erarbeitung eines grundlegenden Konzeptes stehen wir dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber gerne zur Verfügung. Ein Pilotprojekt unter dem Dach des BMG sollte nach Möglichkeit und Absegnung des Konzeptes bereits in 2019 erfolgen können.“ Analog zum Vorbild des Behandlungsapothekers in Dänemark ist es bestimmt eine gute Idee, wenn die Apotheken selbst Folgerezepte ausstellen können. Schon im Februar wurde die Idee zu einem deutschlandweiten Medikationsmanagement formuliert. Ob dies allerdings gelingt? „Alle deutschen Apotheken untereinander vernetzen, unter einer einheitlichen, staatlich kontrollierten Plattform“, meint Dr. Hartmann – da sind wir ja mal gespannt, wie allein die mehr als 30 Standesorganisationen agieren!
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