Makel- und Zuweisungsverbot kommen
Elektronische Rezepte sollten den direkten Weg in die Offizin-Apotheken vor Ort finden. Doch Smartphone und Co. ermöglichen ebenso die schnelle Weiterleitung an Versender. Damit nicht genug: Denkbar wären auch Geschäfte Dritter mit der Rezeptvermittlung. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) wurde ein sozialrechtliches Zuweisungsverbot für Ärzte und ein Abspracheverbot im Apothekengesetz (§ 11 ApoG) eingeführt, das ausdrücklich elektronische Verordnungen einbezieht. Es gilt auch für Dritte und EU-Versandapotheken. Die ABDA hatte Nachbesserungen beim Makelverbot gefordert, die mit weiteren Änderungen zum Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) kommen sollen. Das Zuweisungs- und Makelverbot soll künftig ausdrücklich auch für den E-Rezept-Token gelten. Dieser ist für den Zugriff auf die Verordnungsdaten und die Einlösung von E-Rezepten erforderlich. Wäre dieser 'Schlüssel' allein weiterzuleiten oder makelbar, würden die bisher festgeschriebenen Verbote ins Leere laufen. Nun sieht es so aus, als würde dieses Loch gestopft! Am 6. Mai stehen die 2./3. Lesung im Bundestag an. Ende Mai ist der letzte Durchgang im Bundesrat geplant. Dann könnte das Gesetz zur Mitte des Jahres in Kraft treten.
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