Ihre Standesvertretungen auf dem Prüfstand
Heute starten wir die 'markt intern'-Umfrage 'Standesvertretungen auf dem Prüfstand'. Damit geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Meinung zu erbrachten oder fehlenden Leistungen zu äußern. Gerade in der jetzigen Zeit, wo digitale Dienstleistungen und Angebote an die Patienten boomen, fachfremde Unternehmen sowie Start-ups an die vermeintlich vollen Töpfe der Heilberufe kommen möchten, ist eine Top-Interessenvertretung gefragt, die für alle öffentlichen Apotheken spricht und deren Interessen ebenso hartnäckig wie taktisch vorausschauend vertritt.
Größter und meistgeäußerter Kritikpunkt an der Arbeit der ABDA ist deren Verhalten im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016, der das deutsche Rx-Boni-Verbot aufhob. Mit dem Beginn der zweiten Amtszeit des jetzigen ABDA-Präsidenten fiel die Entscheidung zusammen, die uns auch heute noch massiv beschäftigt. Schon zuvor hatten Kenner der Europapolitik davor gewarnt, die anstehende Entscheidung auf die leichte Schulter zu nehmen. Sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die ABDA-Vertreter sollten sich nicht in der Sicherheit wähnen, es handele sich bei den Arzneimittelpreisen um Angelegenheiten der EU-Mitgliedsländer. Die mahnenden Stimmen behielten leider Recht.
Seither stehen die Türen der deutschen Patienten für die EU-Arzneimittelversender, insbesondere aus den benachbarten Niederlanden, weit offen, die mit zahlreichen Rabatt-, Prämien- oder Bonusaktionen werben. Zugegeben, diese werden manches Mal wegen unlauterer Werbung gerade von Apothekerkammern verklagt – oft sind die Strafen jedoch nicht vollstreckbar. Das Abfließen der Umsätze rollt die deutsche Apothekenlandschaft gerade bei den umsatzschwächeren Apotheken beginnend auf. Das bundesweite Apothekensterben mag mehrere Ursachen haben, doch steigende Rx-Umsätze der Versandapotheken sind garantiert eine der Ursachen dieser Entwicklung.
Ihre Standesvertreter setzen dagegen auf den Verhandlungsweg, haben nunmehr den zweiten Bundesgesundheitsminister aufgefordert, das Rx-Boni-Verbot wieder einzuführen. Und dabei eine deftige Abfuhr erhalten: Weder in der Regierungskoalition noch mithilfe sonstiger Mehrheiten sei ein Rx-Boni-Verbot durchsetzbar. Und überhaupt: europarechtlich wäre da gar nichts zu machen. Als Ausweg präsentierte Jens Spahn Regelungen im Sozialgesetzbuch, die ebenfalls erst nach einer größeren Hängepartie Mehrheiten fanden und in Teilen unvollständig sind. Die Wiederherstellung der Preisgleichheit, auf diesen Nenner hat man sich inzwischen geeinigt, gilt nur für die GKV-Versicherten, die Privatpatienten bleiben außen vor. Fraglich, ob eine solche Lösung bei erneuten Angriffen vor dem EuGH Bestand haben wird!
Ebenso häufig diskutieren wir mit Apothekern über die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte. Winkten viele Branchenvertreter vor drei oder vier Jahren einfach noch ab, hat der Zug unter Lokomotivführer Spahn deutlich Fahrt aufgenommen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) strebte die Hoheit über die Rezepte an, wollte den Server betreiben, auf dem alle Daten abgelegt werden und jedwedes Makeln der Rezepte dadurch verhindern, dass eine DAV-App den Transport der Rezepte vom Arzt zur Apotheke übernimmt. Inzwischen wissen wir: Reihenweise schießen Lösungen hervor, die sich in die Kommunikationswege einklinken können – wo das Rezept dann letztendlich bleibt?
Nach anfänglichen Eitelkeiten und Uneinigkeiten mit vielen unterschiedlichen Lösungen einigten sich die Landesapothekerverbände inzwischen auf gemeinsame Aktionen. Die Apothekerkammern rückten von der rigiden Haltung zum Botendienst ab – etliche Apothekerverbände erkennen, wie wichtig die Werbung für alle Leistungen der Offizin-Apotheken ist: Sie machen den Patienten klar, dass ihre Apotheke vor Ort immer die besten pharmazeutischen Leistungen bietet, gleichgültig, ob der Patient dort beraten werden möchte oder einen Online-Zugang dahin gewählt hat.
Noch in diesem Herbst steht die Neuwahl eines/einer ABDA-Präsidenten/-Präsidentin an. Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wird (hoffentlich) verabschiedet. Das E-Rezept und die elektronische Patientenakte stehen unmittelbar vor dem jeweiligen Systemstart. Daher ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Leistungen Ihrer apothekerlichen Standesvertretungen auf den Prüfstand zu stellen: Welche Kammern und Verbände haben bisher politisch gut für Sie gekämpft und Leistungen statt hohler Worte abgeliefert? Mit welchen Leistungen sind Sie in wirtschaftlicher Hinsicht besonders zufrieden oder unzufrieden? Welche sind ihre maßgeblichen Forderungen an Ihre Interessenvertreter?
Mit dem beiliegenden Umfragebogen oder unter www.markt-intern.de/apotheken-umfrage können Sie Ihre Standesvertretungen bewerten Aufgeteilt nach Verbänden und Kammern haben wir unterschiedliche Fragen gestellt, die sich bei Gesprächen mit Apothekeninhabern ergaben Unser Ziel lautet: wir wollen die Forderungen der Basis aufnehmen und an die Verantwortlichen weiterleiten – es macht keinen Sinn auf irgendjemanden einzuprügeln! Nutzen Sie die heutige 'markt intern'-Umfrage 'Ihre Standesvertretungen auf dem Prüfstand', um sich aktiv in den Fortbestand des schönen Berufes Apotheker, Pharmazeut und Kaufmann, einzubringen! Einsendeschluss ist am Montag, 3. August 2020.
Chefredakteur