Kassenbonausgabe- aber keine Annahmepflicht
Wer gern in Italien Urlaub macht kennt es schon lange: Verkäufer achten genau darauf, dass die Kunden den Kassenzettel mitnehmen. Denn dort kontrollieren vor der Tür womöglich die Finanzbehörden, ob der Kauf ordnungsgemäß verbucht wurde – was der ausgedruckte Kassenzettel belegt. Selbst der schnell am Tresen der Cafébar eingenommene ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur