Grundsteuer-Ausfüllhilfen

Grundsteuer-Ausfüllhilfen Seit dem 1. Juli 2022 sind Immobilieneigentümer zur Abgabe der Feststellungserklärung aufgefordert, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. Dabei verfährt jedes Bundesland unterschiedlich. Während man sich z. B. in NRW allein auf die im Bundessteuerblatt 2022 I S. 205 abgedruckte 'öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. März 2022' zur Abgabepflicht verlässt, die kein Mensch liest, verschickt Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben rd. 2,5 Mio. „Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz“. In beiden Bundesländern findet das hochkomplexe Bundesmodell Anwendung. Bürgerfreundlich beigefügt hat die rheinland-pfälzische Verwaltung dem Schreiben als Ausfüllhilfe ein sog. „Datenstammblatt“, in dem erklärungsrelevante Liegenschafts- bzw. Geobasisdaten für die bis Ende Oktober 2022 abzugebende Erklärung enthalten sind. Der Informationsbedarf bei Eigentümern ist groß, wie unser zweistündiges Grundsteuer-Webinar am 8. Juni 2022 gezeigt hat. Die Teilnehmer erhielten neben einer Videoaufzeichnung und einer PowerPoint-Präsentation auch wordbasierte Ausfüllhilfen für EinfamilienhäuserGeschäftsgrundstückeMehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke. Sollten Sie das Webinar verpasst haben, können Sie alle oben beschriebenen Leistungen nebst drei Spezialbeilagen von 'immobilien intern' zu diesem Thema zu einem um 10 % ermäßigten Webinar-Preis (für Abonnenten 116,10 € und Nicht-Abonnenten 170,10 €, jeweils zzgl. 19 % MwSt.) erwerben. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Frau Anja Morenz unter 0211 6698-111 oder per Mail an morenz@markt-intern.de.