Herausgeberkommentar zur Notbremse

Herausgeberkommentar zur Notbremse Am 21. April wurden die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes – gemeinhin Notbremse genannt – im Bundestag beschlossen. 'Gut gemeint' ist nicht selten die kleine Schwester von 'schlecht gemacht', weshalb sich 'mi'-Herausgeber Olaf Weber in einem lesenswerten Kommentar dazu äußert. Seine Prognose: Es wird nicht lange dauern, bis sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem 4. Infektionsschutzgesetz beschäftigt. Mit der Einkaufskooperation Intersport beschäftigt sich bereits ein namhaftes Unternehmen mit entsprechenden Maßnahmen. Falls Ihnen aus der Möbel- und Küchen-Branche weitere Mitstreiter bekannt sind, teilen Sie uns mit, um welche es sich handelt. Den vollständigen Kommentar des 'mi'-Herausgebers finden Sie auf miDIREKT (www.markt-intern.de).