Schlechte Nachrichten für die Raucherfraktion
Arbeitgeber können mitbestimmungsfrei anordnen, dass Raucherpausen nur in regulären Pausen zulässig sind. Sie haben nämlich einen Anspruch auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Ihre Mitarbeiter kein Anrecht auf zusätzliche Raucherpausen außerhalb der regulären Zeiten. So fasst das ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur