Verteilung von CO2-Kosten

Verteilung von CO2-Kosten Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist Ab Januar 2023 der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter, was Vermieter motivieren soll, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben. Mieter wiederum sollen so dazu angehalten werden, sparsam mit Energie umzugehen. Bei sehr schlechter Energiebilanz (>52kg CO2/qm) trägt der Vermieter 90 %; bei sehr effizientem Standard EH 55 trägt der Vermieter 0 %. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis jedoch nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen. Für Gebäude, in denen nicht gewohnt wird, soll das Stufenmodell nicht gelten. Hier sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders. miEI meint: Zum einen ist das Ganze keine Entlastung, sondern eine Umetikettierung. Gerade in Regionen mit starker Nachfrage nach Wohnraum wird der Vermieter die Folgekosten auf die Kaltmiete umlegen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob daraus auch wirklich massive Investitionen in mehr Energieeffizienz in Gebäuden resultieren werden – oder ob es dazu nicht eine Unterstützung des Staates, beispielsweise in Form einer Sanierungsförderung, bedarf.