Kooperation von Elektro- und Dachdeckerhandwerk

Kooperation von Elektro- und Dachdeckerhandwerk In Baden-Württemberg sind das Elektro- und das Dachdeckerhandwerk eine Kooperationsvereinbarung eingegangen. Grund ist das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, das zum Jahresanfang 2022 für Neubauten von Nichtwohngebäuden und großen Parkplatzflächen ab 35 PKW-Stellplätzen die verpflichtende Errichtung und Nutzung von Solaranlagen vorsieht. Ab 1. Mai 2022 soll die PV-Anlagenpflicht-Verordnung auch für neue Wohngebäude und nach dem Jahreswechsel 2023 zudem für grundlegende Dachsanierungen gelten. Die Umsetzung dieser PV-Pflicht wird federführend durch diese beiden Gewerke erfolgen. Die Handwerksverbände haben in einem gemeinsamen Informationsleitfaden maßgebliche Punkte zusammengefasst und geben ihren Innungsfachbetrieben darin Empfehlungen zur Umsetzung der Handwerker-Kooperationen. Es sei egal, ob der Kunde seine Anfrage bei einer E-Handwerksfirma stelle oder die Anfrage über ein kooperierendes Dachdeckerunternehmen angenommen werde – wichtig sei, dass er eine für ihn passende Lösung bekomme. Am Ende aller Arbeiten erfolge eine sicherheitstechnische Überprüfung und die Anmeldung der PV-Anlage durch den konzessionierten eingetragenen E-Handwerksbetrieb.